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   BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84   

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BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84 (https://dejure.org/1984,719)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1984 - 4 StR 149/84 (https://dejure.org/1984,719)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1984 - 4 StR 149/84 (https://dejure.org/1984,719)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung - Umstände von besonderem Gewicht als besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) - Erlangung des besonderen Gewichts der Umstände durch das Zusammentreffen von durchschnittlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 360
  • StV 1984, 374
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84
    Bei Berücksichtigung aller die Taten und den Täter kennzeichnenden Besonderheiten, zu denen auch der Umstand zu rechnen ist, daß der Vermieter des Angeklagten dessen Verhalten nicht zum Anlaß einer Kündigung genommen hat, kann die Strafaussetzung hier nicht als ein die Rechtstreue der Bevölkerung erschütterndes Zurückweichen vor dem Verbrechen angesehen werden (vgl. BGHSt 24, 40, 46 [BGH 08.12.1970 - 1 StR 353/70]; 24, 64, 69 [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70]; BGH, Urteil vom 30. November 1983 - 3 StR 445/83).
  • BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70

    Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit

    Auszug aus BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84
    Bei Berücksichtigung aller die Taten und den Täter kennzeichnenden Besonderheiten, zu denen auch der Umstand zu rechnen ist, daß der Vermieter des Angeklagten dessen Verhalten nicht zum Anlaß einer Kündigung genommen hat, kann die Strafaussetzung hier nicht als ein die Rechtstreue der Bevölkerung erschütterndes Zurückweichen vor dem Verbrechen angesehen werden (vgl. BGHSt 24, 40, 46 [BGH 08.12.1970 - 1 StR 353/70]; 24, 64, 69 [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70]; BGH, Urteil vom 30. November 1983 - 3 StR 445/83).
  • BGH, 01.12.1981 - 4 StR 604/81

    Zweckrichtung der Gewalt zur Erfüllung des Tatbestandes des § 249 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84
    Der Bundesgerichtshof hat schon häufig darauf hingewiesen, daß das Revisionsgericht die Entscheidung des Tatrichters über das Vorliegen besonderer Umstände bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen hat und daß in Zweifelsfällen die Wertung des Tatrichters zu respektieren ist (BGH, NStZ 1982, 114; 1982, 285, 286; StrVert 1983, 502).
  • BGH, 15.12.1983 - 4 StR 702/83

    Aufklärungspflicht des Tatrichters bei Schuldunfähigkeit und verminderter

    Auszug aus BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84
    An dieser Auffassung hat der Bundesgerichtshof nicht mehr festgehalten (vgl. BGH StrVert 1982, 419/420; BGH, Urteile vom 27. Mai 1981 - 3 StR 141/82 - undvom 15. Dezember 1983 - 4 StR 702/83 sowieBeschluß vom 31. Januar 1984 - 1 StR 4/84).
  • BGH, 30.11.1983 - 3 StR 445/83

    Beherrschung von "Affektspitzen" bei beginnendem hirnorganischen Abbau -

    Auszug aus BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84
    Bei Berücksichtigung aller die Taten und den Täter kennzeichnenden Besonderheiten, zu denen auch der Umstand zu rechnen ist, daß der Vermieter des Angeklagten dessen Verhalten nicht zum Anlaß einer Kündigung genommen hat, kann die Strafaussetzung hier nicht als ein die Rechtstreue der Bevölkerung erschütterndes Zurückweichen vor dem Verbrechen angesehen werden (vgl. BGHSt 24, 40, 46 [BGH 08.12.1970 - 1 StR 353/70]; 24, 64, 69 [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70]; BGH, Urteil vom 30. November 1983 - 3 StR 445/83).
  • BGH, 31.01.1984 - 1 StR 4/84

    Besondere Umstände - Tat - Notwendigkeit der Erörterung

    Auszug aus BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84
    An dieser Auffassung hat der Bundesgerichtshof nicht mehr festgehalten (vgl. BGH StrVert 1982, 419/420; BGH, Urteile vom 27. Mai 1981 - 3 StR 141/82 - undvom 15. Dezember 1983 - 4 StR 702/83 sowieBeschluß vom 31. Januar 1984 - 1 StR 4/84).
  • BGH, 04.06.1982 - 3 StR 141/82

    Revision aufgrund unlösbarer Widersprüche der Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84
    An dieser Auffassung hat der Bundesgerichtshof nicht mehr festgehalten (vgl. BGH StrVert 1982, 419/420; BGH, Urteile vom 27. Mai 1981 - 3 StR 141/82 - undvom 15. Dezember 1983 - 4 StR 702/83 sowieBeschluß vom 31. Januar 1984 - 1 StR 4/84).
  • BayObLG, 30.01.1990 - RReg. 4 St 172/89

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs,

    Die innerhalb dieses Beurteilungsspielraums getroffene Wertung des Tatrichters ist vom Revisionsgericht bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren (BGH NJW 1976, 1413 ; 1977, 639; Urteil vom 8.5.1979 - 1 StR 118/79 [insoweit in BGHSt 29, 6 ff. nicht abgedruckt]; NStZ 1984, 360 ; LK/Ruß StGB 10. Aufl. § 56 Rn. 54).

    und das Gewicht besonderer Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB erlangen können (BGH NStZ 1984, 360 ; Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl. § 56 Rn. 91; Theune NStZ 1986, 159; alle mit zahlr.w.Nachw.).

    Auch der Bundesgerichtshof hat bisherige straffreie Lebensführung oder nur unbedeutende strafrechtliche Vorbelastung als im Rahmen des § 56 Abs. 2 StGB zu berücksichtigende Umstände anerkannt, wenn noch weitere mildernde Umstände vorlagen (BGH NStZ 1984, 360 ; Miebach NStZ 1989, 217 und die in Rn. 107, 108 angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs).

    Daß auch eine andere Bewertung möglich und vertretbar gewesen wäre, ist für die Entscheidung des Revisionsgerichts ohne Bedeutung (BGH NStZ 1984, 360 ).

  • OLG Braunschweig, 25.02.2015 - 1 Ss 13/15

    Strafaussetzung zur Bewährung wegen Vorliegens besonderer Umstände i.S.d. § 56

    Die Prognoseentscheidung gem. § 56 StGB ist grundsätzlich Sache des Tatrichters, dem hierbei ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt, so dass das Revisionsgericht im Zweifel die vom Tatgericht vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen muss (vgl. BGH, Urteil v. 13.01.1977 - 1 StR 691/76 -, juris; BGH, Urteil v. 03.11.1977 - 1 StR 417/77 -, juris BGH, Urteil v. 29.03.1984 - 4 StR 149/84 -, juris; BGH, Urteil v. 26.04.2007 - 4 StR 557/06 -, juris; BGH, Urteil v. 07.11.2007 - 1 StR 164/07 - juris RN 8 m.w.N.; KG Berlin, Urteil v. 01.09.2008 - (4) 1 Ss 207/08 (114/08) - juris).
  • BGH, 29.04.1987 - 3 StR 103/87

    Strafaussetzung - Bewährung - Steuerhinterziehung

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  • BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85

    Definition der besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB - Anforderungen

    Ihre Ausführungen stehen nicht mehr in Einklang mit der Auslegung, die § 56 Abs. 2 StGB in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gefunden hat (vgl. BGH NStZ 1984, 360 und 361; BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 206/84 - und vom 21. September 1984 - 2 StR 359/84; Beschlüsse vom 24. September 1984 - 3 StR 384/84 - und vom 27. November 1984 - 4 StR 694/84).
  • BGH, 24.01.1985 - 1 StR 827/84

    Anforderungen an die Begründung der Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung -

    Nach heutigem Verständnis genügen Umstände, die im Vergleich mit gewöhnlichen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1981, 434; 1982, 285, 286; 1984, 360 m.w.N.).

    Dabei können Umstände, die bei einer Einzelbewertung nur durchschnittliche und einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen die Bedeutung von besonderen Umständen zukommt (BGH NStZ 1982, 114; 1982, 285, 286; 1983, 118, 119; 1984, 360, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 14.05.1985 - 4 StR 100/85

    Gewicht der Milderungsgründe bei vergleichsweise gering erscheinenden

    An dieser Auffassung hat der Bundesgerichtshof nicht mehr festgehalten, vielmehr in neuerer Zeit wiederholt hervorgehoben, daß als besondere Umstände im Sinne dieser Vorschrift solche Gründe genügen, die im Vergleich mit gewöhnlichen, einfachen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGH NStZ 1984, 360 m.w.Nachw.).

    Daß auch die gegenteilige Wertung der Umstände durch die Beschwerdeführerin vertretbar oder möglicherweise sogar überzeugender erscheint, steht dem nicht entgegen (BGH NStZ 1984, 360 m.w.Nachw.).

  • BGH, 06.02.1985 - 3 StR 6/85

    Versagung der Strafaussetzung wegen ausschließlich durchschnittlicher

    Dieser Maßstab entspricht nicht der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NStZ 1984, 360 und 361; BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 206/84 - und vom 21. September 1984 - 2 StR 359/84; Beschlüsse vom 25. September 1984 - 1 StR 552/84 - und vom 27. November 1984 - 4 StR 694/84).

    Darüber hinaus geht aus den Urteilsgründen nicht hervor, der Tatrichter sei sich der Möglichkeit bewußt gewesen, daß auch Umstände, die bei einer Einzelbewertung nur einfache, durchschnittliche Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht und die Bedeutung "besonderer Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB erlangen können (BGH NStZ 1984, 360; BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 206/84 - und vom 21. September 1984 - 2 StR 359/84).

  • OLG Frankfurt, 09.07.2002 - 3 Ws 695/02

    Strafrestaussetzung zur Bewährung nach Halbstrafenverbüßung

    Auch durchschnittliche Milderungsgründe können durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, dass ihnen in ihrer Gesamtheit die Bedeutung "besonderer Umstände" zuerkannt werden muss (vgl. BGH NStZ 1984, 360; BGH NStZ 1986, 27).
  • BGH, 29.07.1988 - 2 StR 374/88

    Strafaussetzung zur Bewährung: Vorliegen einer Vielzahl mildernder Umstände

    Die Begründung ist jedenfalls insoweit rechtsfehlerhaft, als sie die Besorgnis erweckt, die Strafkammer habe bei ihrer Gesamtwürdigung von Tat und Täter verkannt, daß Umstände, die bei der Einzelbewertung nur durchschnittliche und einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht besonderer Umstände erlangen können (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH StV 1981, 337; BGH NStZ 1984, 360; BGH, Urteil vom 25. Februar 1988 - 4 StR 25/88).
  • BGH, 18.10.1985 - 4 StR 559/85

    Beschwer des Angeklagten bei Verurteilung zur Beihilfe anstatt zur Vergewaltigung

    Notwendig ist insoweit eine Gesamtwertung, ob Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 19, 370, 371; BGH NStZ 1984, 360 und 361; BGH, Beschluß vom 20. August 1985 - 4 StR 441/85).
  • BGH, 19.03.2002 - 3 StR 28/02

    Strafaussetzung zur Bewährung; besondere Umstände (Gesamtwürdigung; Abhängigkeit

  • BGH, 17.03.1989 - 2 StR 712/88

    Beihilfe ausschlaggebend als schwerer Fall für die Bewertung der Tat des Gehilfen

  • BGH, 24.04.1985 - 3 StR 37/85

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Sexuelle Nötigung in Tateinheit mit sexuellem

  • BGH, 25.05.1984 - 3 StR 123/84

    Anfechtung des Strafausspruchs - Vorliegen eines groben Missverhältnisses

  • OLG Bamberg, 19.12.1991 - Ws 564/91

    Strafaussetzung zur Bewährung nach Verbüßung der Hälfte der Strafe;

  • BGH, 01.10.1991 - 5 StR 443/91

    Strafaussetzung ohne außergewöhnliche Milderungsgründe

  • BGH, 25.02.1986 - 4 StR 56/86

    Versagung einer Strafaussetzung - Bewährungsstrafe - Vorstrafen - Familiäre

  • BGH, 07.05.1996 - 1 StR 39/96

    Überprüfbarkeit der tatrichterlichen Strafzumessung und der Entscheidung über die

  • BGH, 19.10.1993 - 1 StR 601/93

    Strafaussetzung - Besondere Umstände - Private und berufliche Straffolgen -

  • BGH, 28.10.1987 - 3 StR 376/87

    Schuldspruchänderung auf Grund der Gesamtwürdigung von Tat und

  • BGH, 13.04.1994 - 3 StR 76/94

    Strafaussetzung zur Bewährung - Täterpersönlichkeit - Tat - Falschaussage - Zeuge

  • BGH, 04.04.1986 - 2 StR 136/86

    Rechtmäßige Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung ohne Darlegung in den

  • BGH, 10.06.1986 - 5 StR 168/86

    Erwerb von Betäubungsmitteln - Strafaussetzung zur Bewährung

  • OLG Jena, 27.09.1995 - 1 Ws 159/95
  • BGH, 26.04.1994 - 1 StR 801/93

    Überprüfbarkeit der Bewährungsstrafe - Überprüfbarkeit der Entscheidung über

  • BGH, 22.01.1991 - 1 StR 655/90

    Begründung einer Nichtverurteilung wegen eines versuchten Totschlags -

  • BGH, 30.01.1986 - 1 StR 650/85

    Verwehrung der Strafaussetzung zur Bewährung trotz günstiger Prognose

  • BGH, 08.01.1991 - 1 StR 665/90

    Unbegründetheit einer Revision aufgrund mangelnden Rechtsfehlers im Rahmen der

  • BGH, 23.10.1985 - 2 StR 470/85

    Maßstäbe für die Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 19.04.1989 - 3 StR 101/89

    Verwerfung einer Revision

  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 357/86

    Merkmal der "besonderen Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

  • BGH, 05.12.1985 - 4 StR 526/85

    Feststellung eines Gesamtvorsatzes durch den Tatrichter nach Gesamtwürdigung des

  • BGH, 27.08.1985 - 1 StR 347/85

    Anforderungen an eine Gewährung von Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 04.06.1985 - 1 StR 237/85

    Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung trotz günstiger Sozialprognose

  • BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 302/90
  • BGH, 28.02.1986 - 2 StR 51/86

    Berücksichtigung der Untersuchungshaft bei der Entscheidung über eine Aussetzung

  • BGH, 28.02.1986 - 2 StR 631/85

    Begriff der "besonderen Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

  • BGH, 18.10.1985 - 2 StR 566/85

    Misshandlung eines Verkäufers in einer reisenden Verkäufergruppe - Frage des

  • BGH, 16.07.1985 - 1 StR 53/85

    Verzicht auf weitere Beweisanträge als Verzicht auf die Vernehmung nicht

  • BGH, 21.06.1985 - 3 StR 163/85

    Unbegründetheit einer Revision wegen Hinterziehung von Einfuhrsteuern für die

  • BGH, 29.04.1985 - 3 StR 97/85

    Gründe für eine Strafaussetzung

  • BGH, 11.12.1984 - 1 StR 750/84

    Vorliegen einer einzigen Tat im prozessualen Sinne - Notwendigkeit eines engen

  • BGH, 17.03.1992 - 1 StR 78/92

    Erforderlichkeit der Gesamtabwägung der Umstände bei Versagung einer

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Rechtsprechung
   BGH, 04.04.1984 - 3 StR 90/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1898
BGH, 04.04.1984 - 3 StR 90/84 (https://dejure.org/1984,1898)
BGH, Entscheidung vom 04.04.1984 - 3 StR 90/84 (https://dejure.org/1984,1898)
BGH, Entscheidung vom 04. April 1984 - 3 StR 90/84 (https://dejure.org/1984,1898)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit bei Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung, aber vor deren tatsächlicher Beendigung vorgenommen werden - Annahme einer Tateinheit bei Angriffen eines Räubers auf Rechtsgüter einer zuvor nicht betroffenen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 409
  • StV 1984, 374
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB:

    Auszug aus BGH, 04.04.1984 - 3 StR 90/84
    Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung, aber vor deren tatsächlicher Beendigung vorgenommen werden, begründen Tateinheit, wenn sie der Verwirklichung der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht dienen und zugleich weitere Strafgesetze verletzen (BGHSt 26, 24, 27 f.; BGH GA 1969, 347 f.; BGH StV 1983, 413 f.).
  • BGH, 15.03.1983 - 1 StR 47/83

    Räuberische Erpressung - Sicherung des Gewahrsams - Raub - Zueignungsabsicht -

    Auszug aus BGH, 04.04.1984 - 3 StR 90/84
    Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung, aber vor deren tatsächlicher Beendigung vorgenommen werden, begründen Tateinheit, wenn sie der Verwirklichung der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht dienen und zugleich weitere Strafgesetze verletzen (BGHSt 26, 24, 27 f.; BGH GA 1969, 347 f.; BGH StV 1983, 413 f.).
  • BGH, 06.11.1980 - 4 StR 560/80

    Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens aufgrund einer

    Auszug aus BGH, 04.04.1984 - 3 StR 90/84
    Das gilt auch dann, wenn der auf frischer Tat verfolgte Räuber oder Erpresser höchstpersönliche Rechtsgüter durch die Vortat nicht geschädigter Personen angreift, um sich den Besitz der Beute zu sichern (vgl. BGH StV 1983, 104 f.; BGH, Urteil vom 6. November 1980 - 4 StR 560/80).
  • BGH, 27.01.2022 - 3 StR 245/21

    Jugendstrafrecht: Anordnung eines Zuchtmittels neben einer zur Bewährung

    Denn nach den Urteilsfeststellungen ist nichts dafür ersichtlich, dass der Gewahrsam an den vom Geschädigten v.        erpressten Wertgegenständen bereits endgültig gesichert war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 1984 - 3 StR 90/84, NStZ 1984, 409; vom 27. August 2002 - 1 StR 287/02, NStZ-RR 2002, 334; vom 23. Februar 2005 - 1 StR 23/05, NStZ 2005, 387; vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871 Rn. 6; ferner MüKoStGB/Sander, 4. Aufl., § 255 Rn. 12).
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19

    Urteil im Elysium-Prozess überwiegend rechtskräftig

    Sofern der Täter hingegen durch die Verwirklichung der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht ein weiteres Strafgesetz verletzt, hat die Rechtsprechung, soweit erkennbar, die Annahme einer tatbestandlichen Handlungseinheit nur in Fällen zugelassen, in denen die Umsetzungstat vor der Beendigung des vorausgegangenen Delikts vorgenommen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1974 - 3 StR 200/74, BGHSt 26, 24, 27; Beschluss vom 4. April 1984 - 3 StR 90/84, juris Rn. 4, NStZ 1984, 408; Senat, Beschluss vom 13. Oktober 1987 - 2 StR 490/87, juris Rn. 2; BGH, Urteil vom 12. Januar 1988 - 1 StR 628/87, juris Rn. 4; Beschluss vom 15. September 1988 - 4 StR 419/88, juris Rn. 3).
  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 358/92

    Begründung einer Tateinheit durch Handlungen zwischen Vollendung und Beendigung

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung einer räuberischen Erpressung, aber vor deren tatsächlichen Beendigung vorgenommen werden, Tateinheit begründen, wenn sie der Verwirklichung der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht dienen und zugleich weitere Strafgesetze verletzen (BGHSt 26, 24, 27 f.; BGH NStZ 1984, 409; vgl. auch BGHR StGB § 249 I Konkurrenzen 1; BGHR StGB § 52 Handlung, dieselbe 21).
  • BGH, 01.08.2019 - 5 StR 304/19

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Konkurrenzverhältnis zum Besitz

    Die Annahme von Tateinheit setzt jedoch eine Überschneidung mit solchen Handlungen voraus, die zum Zwecke der Absichtsrealisierung vorgenommen werden (vgl. LK-StGB/Rissing-van Saan, 12. Aufl., § 52 Rn. 21 mwN; siehe z. B. BGH, Urteil vom 6. November 1974 - 3 StR 200/74, BGHSt 26, 24, 27 f.; Beschluss vom 4. April 1984 - 3 StR 90/84, NStZ 1984, 409).
  • BGH, 12.01.1988 - 1 StR 628/87

    Vorsätzliche räuberische Erpressung trotz Begehung in dem Glauben, dass der

    Damit besteht zwischen der räuberischen Erpressung und dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Tateinheit (vgl. BGH StV 1984, 374; BGH, Beschluß vom 24. November 1976 - 3 StR 431/76).
  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 419/88

    Konkurrenzverhältnis zwischen räuberischer Erpressung und dem gefährlichen

    Handlungen aber, 'die nach der rechtlichen Vollendung eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung, aber vor deren tatsächlicher Beendigung vorgenommen werden, begründen Tateinheit, wenn sie der Verwirklichung der tatbestandmäßig vorausgesetzten Absicht dienen und zugleich weitere Strafgesetze verletzen' (BGH NStZ 1984, 409 Nr. 4).
  • BGH, 27.08.1996 - 1 StR 472/96

    Verwirklichung eines Strafgesetz nach Vollendung, vor Beendigung eines

    Verletzt jedoch eine Handlung, die nach der rechtlichen Vollendung eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung, aber vor deren Beendigung vorgenommen wird, ein anderes Strafgesetz, so steht diese Gesetzesverletzung zu dem Raubvorwurf in Tateinheit (BGHSt 26, 24; BGH GA 1969, 347, StV 1983, 104; NStZ 1984, 409).
  • BGH, 13.10.1987 - 2 StR 490/87

    Unrichtige Beurteilung von Konkurrenzfragen - Abänderung eines Schuldspruchs -

    "Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung einer räuberischen Erpressung, aber noch vor deren tatsächlicher Beendigung begangen werden, stehen mit der Erpressung in Tateinheit, wenn sie noch der Verwirklichung der tatbestandsmäßigen Absicht dienen und zugleich auch weitere Strafgesetze verletzen (BGH StV 1983, 104; BGH NStZ 1984, 409).
  • BGH, 11.09.1984 - 1 StR 380/84

    Tateinheit von Betrug und Mordversuch bei noch nicht sicher erlangtem

    Bei dieser Sachlage stehen Betrug und Mordversuch in Tateinheit (vgl. BGHSt 26, 24; BGH NStZ 1984, 409).
  • BGH, 30.09.1993 - 3 StR 406/93

    Verhältnis der schweren räuberischen Erpressung und der Körperverletzung

    "Die schwere räuberische Erpressung zum Nachteil der Raiffeisenbank D. (Fall 8, UA S. 32-35) und die Körperverletzung des Zeugen B., der den Angeklagten J. an der Flucht hindern wollte, stehen im Verhältnis der Tateinheit, weil der Raub noch nicht beendet war, als der Angeklagte J. auf den Zeugen schoß (BGH NStZ 1984, 409).
  • BGH, 03.09.1984 - 3 StR 337/84

    Bildung einer Einzelstrafe bei Tateinheit - Bildung einer Gesamtstrafe bei

  • BGH, 17.06.1992 - 1 StR 351/92

    Abänderung des Schuldspruchs in eine Gesamtstrafe

  • BGH, 28.09.1984 - 3 StR 385/84

    Betrug durch Betanken eines Personenkraftwagens ohne Bezahlung - Versuchter

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 29.11.1983 - Ss 211/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,6999
OLG Oldenburg, 29.11.1983 - Ss 211/84 (https://dejure.org/1983,6999)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29.11.1983 - Ss 211/84 (https://dejure.org/1983,6999)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29. November 1983 - Ss 211/84 (https://dejure.org/1983,6999)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 374
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 Ss 55/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Pflicht zur Mitteilung der Einlassung des

    Diese Säumnis stellt aber jedenfalls dann einen sachlich rechtlichen Mangel des Urteils dar, wenn die Möglichkeit besteht, dass sich der Betroffene in eine bestimmte Richtung verteidigt hat und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Tatrichter die Bedeutung der Erklärung verkannt oder sie rechtlich unzutreffend gewürdigt hat (OLG Koblenz VRS 71, 42 f.; OLG Oldenburg StV 1984, 374; vgl. auch Göhler, OWiG, 14. Aufl. 2006, § 71 Rn. 43).
  • OLG Bamberg, 09.07.2009 - 3 Ss OWi 290/09

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Feststellung eines Abstandsverstoßes in einem

    Denn auch in diesem Falle besteht die Möglichkeit, dass sich der Betroffene tatsächlich, sei es bezüglich der Fahrereigenschaft, der Abstandsmessung oder der näheren Umstände der ihm vorgeworfenen Verkehrsordnungswidrigkeit, in eine bestimmte Richtung substantiiert verteidigt hat und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Tatrichter die Bedeutung der Betroffeneneinlassung verkannt oder sie rechtlich unzutreffend gewürdigt hat (OLG Karlsruhe NZV 2007, 256 f.; OLG Koblenz VRS 71, 42 f.; OLG Oldenburg StV 1984, 374; BayObLGSt 1972, 103; vgl. Göhler OWiG 15. Aufl. § 71 Rn. 43 m.w.N.).
  • OLG Jena, 15.02.2008 - 1 Ss 313/07

    Notwendigkeit der Mitteilung der Einlassung des Betroffenen in den Urteilsgründen

    Diese Säumnis stellt aber jedenfalls dann einen sachlich rechtlichen Mangel des Urteils dar, wenn die Möglichkeit besteht, dass sich der Betroffene in eine bestimmte Richtung verteidigt hat und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Tatrichter die Bedeutung der Erklärung verkannt oder sie rechtlich unzutreffend gewürdigt hat (OLG Koblenz VRS 71, 42 f.; OLG Oldenburg StV 1984, 374; vgl. auch Göhler, OWiG, 14. Aufl. 2006, § 71 Rn. 43).
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